Direkt zum Inhalt

Stromabnahmepflicht eines Stromnetzbetreibers von dem Betreiber einer Biogasanlage

Der Betreiber einer Biogasanlage hat aus § 3 Abs. 1 EEG 2000 einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss und Energieabnahme, nicht nur auf den Abschluss eines dahingehenden Vertrages. Bei einer Erweiterung der Biogasanlage erstreckt sich der Anspruch auch auf die Verstärkung von Stromleitungen und die etwaige Errichtung einer Trafostation auf Kosten des Netzbetreibers.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

26 O 7485/01

Gesetzesbezug