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BGH: Kosten des Netzanschlusses und Einspeisevergütung nach StromEsG § 2, BGB §§ 269, 448

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Neben einem fehlendem bestehenden Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO enthalte das Stromeinspeisungsgesetz v. 07.12.1990 keine Regelung zum Tragen der Anschlusskosten. Auch die Härteklausel gem. § 4 StromEsG lege dem EnVU die Anschlusskosten nicht auf. Die Kosten der Übergabe fallen laut § 448 BGB dem Verkäufer zu.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 107/93

Vorinstanz(en)

OLG Oldenburg