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Vertragliche Übernahme der Netzausbaukosten durch Anlagenbetreiber zulässig

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

Siehe auch LG Dortmund, Urt. v. 21.06.2007 - 2 O 240/02.

Beachte aber das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 149/06: formularmäßige Abwälzung verstößt gegen § 307 BGB.

Bemerkungen

Revision nicht zugelassen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

17 U 117/05

Fundstelle

http://www.nrwe.de/

Auch abgedruckt in ZNER 2006, 51-53.

Vorinstanz(en)

LG Dortmund, 22.06.2005, 20 O 18/05