Die Clearingstelle EEG hat am 27. September 2010 den Hinweis „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Bemerkungen
Vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung BVerfG, Beschluss v. 30.09.2010 - 1 BvQ 28/10. Zu den Anforderungen an den Bebauungsplan i.S.v. § 32 EEG 2009 siehe unseren Eintrag zum Grund- und Schlussurteil des LG Dresden vom 31. Mai 2012 sowie 25. Januar 2013.