Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.
In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 60 Gebote mit einen Gebotsmenge von 44,000 Megawatt abgegeben. Davon wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 33,870 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 168,000 Megawatt und war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet. Aufgrund der neuen gesetzlichen Mengensteuerung für Biomasseanlagen musste die BNetzA zunächst zwischen Neu- und Bestandsanlagen trennen (7 Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen mit 29 MW) und das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens kürzen.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,02 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,29 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 12,00 ct/kWh.
Die Veröffentlichung der Zuschläge zum Gebotstermin verzögerte sich aufgrund der beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.