Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.
In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 100 Gebote mit einen Gebotsmenge von 101 Megawatt abgegeben. Zwölf Gebote im Umfang von 23 Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 88 Gebote im Umfang von 78 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 69 Gebote mit einem Gebotsumfang von 78 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 285.794 Kilowatt und war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.
Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die gesetzlichen Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung. Insoweit musste die BNetzA das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens kürzen. Zudem mussten Elf Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 17,28 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 17,96 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 14,20 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.