Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 100 Gebote mit einen Gebotsmenge von 86,5 Megawatt abgegeben. Davon wurden 73 Gebote mit einem Gebotsumfang von 69,5 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 275,0 Megawatt und war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet. Aufgrund der neuen gesetzlichen Mengensteuerung für Biomasseanlagen musste die BNetzA zunächst zwischen Neu- und Bestandsanlagen trennen (7 Gebote für Neuanlagen mit 20,5 MW und 93 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens kürzen.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,48 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,23 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 12,00 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.