Saarländische Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen — VOEPV vom 27. November 2018 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 46/2018, s. Anhang), aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. März 2021 (Amtsbl. I S. 859).
Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel).
Über unseren FAQ "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?" gelangen Sie zu Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben.