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Festlegung des Höchstwerts für die Innovationsausschreibungen 2023

Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2023 den Höchstwert für Innovationsausschreibungen für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG aufgrund der zuletzt unterzeichneten Ausschreibungsrunde auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung um 25 % im Vergleich zur letzten Ausschreibung. Die neue Festlegung dient zudem der Anpassung der EEG-Vergütung an die gestiegenen Gestehungskosten.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#12

Fundstelle