Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 10. Juni 2009 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung von Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom den Beschluss BK6-07-002 veröffentlicht.
Die Festlegung gibt die einzuhaltenden Marktregeln bei der Bilanzkreisabrechnung Strom einschließlich der Datenformate vor.
Insgesamt wurden der Beschluss BK6-07-002 bzw. seine Anlagen geändert durch die Beschlüsse BK6-11-150; BK6-18-032; BK6-19-218; BK6-20-059 und zuletzt am 21. Dezember 2020 durch den Beschluss BK6-20-160.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).