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Festlegungsverfahren zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen - BK6-20-059

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 06. November 2020 ihre Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschlossen.

Im Festlegungsverfahren wurden Regelungen zur Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung getroffen. Durch den bilanziellen Ausgleich sollen Redispatch-Maßnahmen auf die betroffenen Bilanzkreise ausgeglichen werden, um die Auswirkungen von Redispatch-Maßnahmen auf den Strommarkt zu minimieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

 

 

 

 

Datum
Aktenzeichen

BK6-20-059

Gesetzesbezug