Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 06. November 2020 ihre Festlegung zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen beschlossen.
Im Festlegungsverfahren wurden Regelungen zur Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in der ab dem 01.10.2021 geltenden Fassung getroffen. Durch den bilanziellen Ausgleich sollen Redispatch-Maßnahmen auf die betroffenen Bilanzkreise ausgeglichen werden, um die Auswirkungen von Redispatch-Maßnahmen auf den Strommarkt zu minimieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.