In dem Festlegungsverfahren zur Stärkung der Bilanzkreistreue; Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber hat die Beschlusskammer 6 am 11.12.2019 den Beschluss BK6-19-218 getroffen.
- Anlage 1 des Beschlusses ändert Anlage 1 zum Beschluss BK6-09-034 – WiM;
- Anlage 2 des Beschlusses ändert Anlage 1 zum Beschluss BK6-07-002 – MaBiS;
- Anlage 3 des Beschlusses ändert Anlage 1 zum Beschluss BK6- 06-009 – GPKE.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).