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Beschluss zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom - BK6-20-160

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020  in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.

Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen:

  • Anlage 1 Änderungen zur Anlage zu der Festlegung BK6-06-009 vom 11. Juli 2016 (Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität, GPKE) - Änderungen anwendbar ab dem 1. April 2022,
  • Anlage 2  Änderungen zur Anlage 1 zu der Festlegung BK6-09-034 vom 9. September 2010 (Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens, WiM), Änderungen anwendbar ab dem 1. April 2022,
  • Anlage 3 Änderungen zur Anlage 1 zu der Festlegung BK6-12-153 vom 29. Oktober 2012 (Marktprozesse für Einspeisestellen, MPES) - Änderungen anwendbar ab dem 1. April 2022,
  • Anlage 4 Änderungen zur Anlage 1 zu der Festlegung BK6-07-002 vom 10. Juni 2009 (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom, MaBiS) - Änderungen abwendbar ab dem 1. April 2022,
  • Anlage 5 Änderungen zur Festlegung BK6-13-042 vom 16. April 2015 (Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom), mit entsprechenden Regeln zu neu abzuschließenden Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenverträgen und der Anpassung bestehender Verträge, und
  • Anlage 6 Vorgaben zum Netzzugang und Energiemengenzuordnung bei Ladepunkten von Elektromobilen.

Die konsolidierten Lesefassungen der Festlegungen finden Sie unter dem jeweiligen Datenbankeintrag oder auf der Website der Bundesnetzagentur. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Unterlagen.

Datum
Aktenzeichen

 BK6-20-160

Fundstelle