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Welche Auswirkungen hat das neue EEG 2009 auf die Praxis der Abwasserentsorgung?

Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen. Dabei werden zunächst allgemeine Vorschriften, die sich grundsätzlich auf alle EEG-Anlagen beziehen (§§ 3 Nr. 1, 19 EEG 2009 - Anlagenbegriff; § 3 Nr. 5 EEG 2009 - Begriff der Inbetriebnahme), dann besondere Neuregelungen für Bio-/Klär-/Grubengasanlagen dargestellt. So wird die Lockerung des Ausschließlichkeitsprinzips des § 16 EEG 2009 i.R.d. § 27 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 unter Herleitung der maßgeblichen Definitionen aus der BiomasseV und der Richtlinie 2001/77/EG bzw. 2009/28/EG und unter Berücksichtigung der Übergangsregelung für Altanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009) behandelt, welche nun unter bestimmten Voraussetzungen ohne Vergütungsverlust die Co-Vergärung von Klärgas und von Biomasse i.S.d. der BiomasseV zuliesse. Als eine weitere Lockerung des Ausschließlichkeitsprinzips werden die Vorschriften zum sog. Gasabtausch zwischen Erdgas und Klär- bzw. Biogas (§§ 25 Abs. 2 und 27 Abs. 2 EEG 2009) beschrieben, weiterhin der Technologie-Bonus (§§ 25 Abs. 3 und 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 i.V.m. der Anlage 1 zum EEG 2009) und der KWK-Bonus (§ 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009 i.V.m. Anlage 3 zum EEG 2009) vorgestellt. Schließlich skizziert der Autor Fragestellungen, die sich bei einer gleichzeitigen Anwendbarkeit von EEG 2009 und EEWärmeG oder KWKG ergeben können.

Bemerkungen

Der Fachartikel ist auf den Internetseiten von Wasserwirtschaft Wassertechnik (wwt) abrufbar.

Datum
Autor(en)

Jens Vollprecht

Fundstelle

wwt (wasserwirtschaft wassertechnik) 10/2009, 19-24