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Erdkabel nur für Offshore Windparks ?

In der Abhandlung geht es um die Anwendbarkeit und Abwägungsrelevanz von § 43 S. 3 i.V.m. § 21a Abs. 4 EnWG. Auf das am 17. Dezember 2007 in Kraft getretene Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz (IPBG) wird im ersten Teil eingegangen. Mit Art. 7 des IPBG wurden zahlreiche Änderungen beschlossen, u.a. wurden auch § 43 S. 3 und 21a Abs.4 sowie § 17 Abs. 2 EnWG neu eingefügt. Die Lösung, die für die „Erdkabelfrage“ gewählt wurde, war für viele unerwartet, also auf die Frage, ob auf der Hoch- und Höchstspannungsebene auch Erdkabel errichtet werden können und die Kosten auf die Netznutzungsentgelte und somit auf den Verbraucher umgewälzt werden können. Der zweite Teil befasst sich mit den Vorschriften der Erdkabelfrage und gibt Begründungen. Der dritte Teil befasst sich mit der besonders streitintensiv diskutierten Frage, ob § 43 S. 3 nur auf Erdkabel anwendbar ist, die der Anbindung von Offshore-Windparks dienen oder ob die Vorschrift auch auf Erdkabel zur Verstärkung von vermaschten Netzen anwendbar ist. Der vierte Teil beschäftigt sich unabhängig von der Anwendbarkeit mit der Frage der Bedeutung für die Abwägungsvorgänge bei Planfeststellungsverfahren.
Datum
Autor(en)
Ursula Prall
Gesetzesbezug
Fundstelle
NordÖR (Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland) 2007, 383-391