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Effizienzsichernde Zumutbarkeitsanforderungen an die Netzanbindung von Offshore-Anlagen gem. § 17 IIa EnWG (Teil 2)

§ 17 Abs. 2a EnWG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Offshore-Windanlagen an ihr Netz anzubinden. Jedoch tragen hier anders als in § 13 Abs. 1 EEG 2004 die ÜNB die Anschlusskosten. Die Ausführungen im Beitrag knüpfen an Teil 1 an und leiten für diese spezifisch drittnützige Netzinvestitionspflicht volkswirtschaftliche Effizienz sichernde Zumutbarkeitsanforderungen her. Der Beitrag ist die Fortsetzung zu „Effizienzsichernde Zumutbarkeitsanforderungen an die Netzanbindung von Offshore-Anlagen gem. § 17 IIa EnWG (Teil1)“ IR 2008, 338 ff.
Datum
Autor(en)
Jens-Peter Schneider
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht), 2009, 2-7