§ 17 Abs. 2a EnWG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Offshore-Windanlagen an ihr Netz anzubinden. Jedoch tragen hier anders als in § 13 Abs. 1 EEG 2004 die ÜNB die Anschlusskosten. Die Ausführungen im Beitrag knüpfen an Teil 1 an und leiten für diese spezifisch drittnützige Netzinvestitionspflicht volkswirtschaftliche Effizienz sichernde Zumutbarkeitsanforderungen her.
Der Beitrag ist die Fortsetzung zu „Effizienzsichernde Zumutbarkeitsanforderungen an die Netzanbindung von Offshore-Anlagen gem. § 17 IIa EnWG (Teil1)“ IR 2008, 338 ff.