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Einleitung der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26. Juni 2018 die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 01. August 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte werden grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) – ist eine erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und deren Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. Juli 2018.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt wegen des anteiligen Abzugs der Leistung der im letzten Jahr zugebauten Pilotwindenergieanlagen 670.161 kW (davon im Netzausbaugebiet: 314.121 kW), der Höchstwert 6,3 ct/kWh.

Weitere Informationen über die beiden Ausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

 

 

 

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