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Frischer Wind durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz: Wegfall der aufschiebenden Wirkung und Zuständigkeit des OVG auch für bereits beklagte Genehmigungen für Windkraftanlagen?

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ändert als Artikelgesetz unter anderem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für beschleunigte und vereinfachte Verfahren im Raumordnungsrecht oder auch zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Die Autoren bereiten die Regelungen mit Blick auf die Windenergie im Klageverfahren auf. Es wurden vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Definitionen entsprechend umgesetzt, ob sich die obergerichtliche Praxis vereinheitlicht bleibe aber abzuwarten.

Datum
Autor(en)

Micha Klewar, Sophia-Charlotte Grawe

Gesetzesbezug
Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 02/2021, 136 - 141