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Die Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen im EEG

Der Autor unterzieht die Ausführungen des Leitfadens der BNetzA zur Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen einer kritischen Würdigung.

Von der EEG-Umlagebegrenzung seien solche Strommengen nicht erfasst, welcher ein Unternehmen als Letztverbraucher nicht selbst verbrauche, sondern an dritte Personen weiterliefere (weitergeleitete Strommengen). Die Abgrenzung dieser Strommengen sei durch Einführung des EnSaG erheblicher Rechtsunsicherheit ausgesetzt worden. Der Autor analysiert den Leitfaden der BNetzA zu der Thematik. Insbesondere die Möglichkeiten der Mitteilungen und Zahlung auf fremde Schuld mit erfüllender Wirkung würden eine begrüßenswerte praxistaugliche Vereinfachung darstellen. Die Ausführungen der BNetzA zu der Geringfügigkeit von Stromverbräuchen sei konkreter und greifbarer gestaltet, lasse aber auch Fragen offen, insbesondere hinsichtlich einer Überdehnung der Ausnahmeregelung und der Handhabung von Getränke- und Snackautomaten. Auch bei der Thematik des Messens und Schätzens hätte sich der Autor zusätzliche Klarstellungen gewünscht.

Datum
Autor(en)

Matthias Gröne

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 06/2020, 499 - 504