Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b EEG 2017 veröffentlicht.
In dem Leitfaden erläutert die BNetzA ihr Grundverständnis zu den Themen:
- Abgrenzung von Strommengen,
- Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche,
- Messen von Strommengen,
- Schätzen von Strommengen sowie
- Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch in Eigenverbrauchskonstellationen.
Den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Oktober 2020) können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BNetzA.