Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs. 1 EEG 2009/2012. Sodann gehen sie auf die durch das EEG 2012 erweiterten Handlungsmöglichkeiten der Clearingstelle EEG ein.
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Bericht aus der Clearingstelle EEG - REE 01/2012 | 107 kB |