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Votum 2015/58 - SDL-Bonus und Nachweisfrist für Bestandswindenergieanlagen

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgelegte Sachverständigen-Gutachten vom 29. September 2011 für zwei Windparks zum Nachweis gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 SDLWindV (in der Fassung der Änderung durch Art. 1 der Verordnung vom 13. April 2011 (BGBl. I S. 638)) geeignet war und der Nachweis bis zum 30. September 2011 erbracht wurde. (Im Ergebnis verneint.) Falls dies nicht der Fall ist, ob die nachgereichten Zertifikate vom 27. September 2012 dazu führen, dass der Nachweis bereits durch das Gutachten im Jahr 2011 als erbracht gilt. (Im Ergebnis verneint.) Ferner wurde geprüft, wie der Nachweis sonst über das Einhalten der SDLWindV-Anforderungen zu führen war, wann die Anforderungen der SDLWindV eingehalten wurden und wie sich dies auf den SDL-Bonus auswirkt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Ja
Aktenzeichen

2015/58

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