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EU-Kommission genehmigt Begrenzung der EEG-Umlage bei KWK-Neuanlagen unter dem EEG 2017

Die EU-Kommission hat am 22. August 2018 das Dokument SA.49522 "Reductions on EEG-surcharges for self-supply of electricity in high energy efficient cogeneration installations that entered into operation after July 2014" (im Anhang zum Download zur Verfügung gestellt) veröffentlicht.

Nach diesem Beschluss wird die EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen nach § 61b Nr. 2 EEG 2017 bei Eigenversorgung auf 40 Prozent begrenzt. Die neue Regelung gilt bis Juli 2022.

Die Umsetzung erfolgt mit Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes.  

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