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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2023 beträgt:

0,357 ct/kWh

 

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Energiefinanzierungsgesetz - EnFG

in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237).

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2022 beträgt:

0,378 ct/kWh

 

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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Besondere Gebührenverordnung - BAFABGebV) vom 21. September 2021 (BGBl. I S. 4317).

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Aufsatz

Der Beitrag beleuchtet die Vorteile innovativer KWK-Systeme (sog. iKWK), bei denen beispielsweise ein BHKW mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger und einem elektrischen Wärmeerzeuger zu einem gemeinsamen System verbunden werden.

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2021 beträgt:

0,254 ct/kWh

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2016, KWKG 2016

Der Aufsatz behandelt die Möglichkeit industrieller Unternehmen selbst in erneuerbare Energien zu investieren um ihre Emissionen zu reduzieren. Die Autoren befassen sich mit der Eigenerzeugung im Hinblick auf staatliche Belastungen durch Steuern und Umlagen. Die Investition in eigene EE-Anlagen sei eine interessante ökonomische Versorgungsvariante, aber es bestehen auch Unsicherheiten.

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt:

0,226 ct/kWh

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2019 beträgt:

 0,280 ct/kWh.

 

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Fachgespräch

Am 26. September 2018 fand das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG in Berlin-Mitte statt. Das Thema Elektromobilität wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Dabei ergeben sich zahlreiche sowohl rechtliche als auch technische Herausforderungen, die beim 31. Fachgespräch dargestellt und erörtert wurden.

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Aufsatz

Bezugnehmend auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion fasst der Artikel die Erläuterungen der Bundesregierung zum geplanten „100-Tage-Gesetz“. Hierbei wird im besonderen auf das EU-Beihilferecht und die Bedeutung der gesetzlichen Änderungen für KWK-Anlagen eingegangen.

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Kurzmeldung

Die EU-Kommission hat am 22. August 2018 das Dokument SA.49522 "Reductions on EEG-surcharges for self-supply of electricity in high energy efficient cogeneration installations that entered into operation after July 2014" (im Anhang zum Download zur Verfügung gestellt) veröffentlicht.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Selbstverbrauch und Weiterleitung von Strom. Diese Thematik sei besonders relevant für die Entlastung von der Stromsteuer, die Begrenzung und Verringerung der EEG-Umlage, die Reduktion von Netzentgelten, weiteren Umlagen sowie Konzessionsabgaben und die Strompreiskompensation für die Mehrkosten durch den Emmissionshandel. Zur Klärung der Fragestellung untersuchen sie die einschlägigen Gesetzesgebungen, insbesond

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Studie

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet in seinem Merkblatt "Elektromobilität - Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden" Rechtsfragen hinsichtlich des Betriebs von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen. Dabei werden verschiedene Anwendungsfälle beim Betrieb von Ladesäulen untersucht und insbesondere Regelungen zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer eingehender betrachtet. 

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Aufsatz

Die Autorin gibt Hinweise zur Klärung rechtlicher Fragen bei der Planung von Power-to-Gas-Anlagen. Hierbei geht sie auf die Kostenzusammensetzung des Bezugsstroms, die Anforderungen bei der Durchleitung durch das Erdgasnetz und die Vermarktung der Elektrizität nach der Rückverstromung ein. Wesentliche Kernpunkte sind hierbei die EEG-Umlage, die KWKG-Umlage sowie Strom- und Energiesteuer.

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Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2014 beträgt für alle Letztverbräuche

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Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2015 beträgt für alle Letztverbräuche

der Letztverbrauchskategorie A (bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh/a) 0,254 ct/kWh
 

 

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Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2016 beträgt für alle Letztverbräuche

der Letztverbrauchskategorie A' (bis zu einem Verbrauch von 1.000.000 kWh/a) 0,445 ct/kWh

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2017 beträgt:

0,438 ct/kWh

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2018 beträgt:

0,345 ct/kWh

 

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