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Wann sind PV-Anlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“?

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden sind, und die PV-Anlagen wesentlich vom Erdboden oder einem auf oder in diesem ruhenden Fundament (Betonsockel) getragen werden). Zum Gebäudebegriff des § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier für Hühner-Schutzhütten bejaht).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

9 O 1252/06

Gesetzesbezug
Nachinstanz(en)

BGH, Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 313/07 (= http://www.clearingstelle-eeg.de/node/486); OLG Frankfurt (Main), Urt. v. 01.11.2007 - 15 U 12/07 (http://www.clearingstelle-eeg.de/node/373)