Leitsätze:
1. § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 NROG 2007, der die Befugnis zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten in Raumordnungsplänen normiert, beinhaltet eine Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen.
2. Zu der Frage, inwieweit der Planungsträger bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die wirtschaftliche Eignung der vorgesehenen Flächen für den Betrieb von Windenergieanlagen prüfen muss und ob er insbesondere eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen hat.