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Normenkontrolleilantrag gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan

Leitsatz: Der Erlass einer Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan scheidet zum Schutz eines potenziellen Windenergieanlagenbetreibers regelmäßig aus, wenn der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen in der "Ausschlusszone" weitere, auf absehbare Zeit nicht überwindbare Hindernisse entgegenstehen, wie hier eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Bedenken.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

12 MN 26/19

Gesetzesbezug