Leitsatz: Eine ohne die notwendige Zustimmung nach § 14 Abs. 1 LuftVG im Tiefflugkorridor erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist auf die Anfechtungsklage des Bundes (als Träger der Bundeswehr) schon wegen dieser fehlenden Zustimmung aufzuheben.
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OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 | 161 kB |