Leitsatz: Die den Betreibern von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des EEG gewährte Marktprämie stellt umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren echten Zuschuss dar. Sie ist nicht vergleichbar mit dem KWK-Bonus als Entgelt von dritter Seite.
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FG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2020 - 11 V 348/19 | 82 kB |