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Normenkontrolle bzgl. Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan für WEA

Sachverhalt: Zur Frage eines Normenkontrollantrags, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans über den gesamten Ausschluss der Verwirklichung von Windenergieanlagen in einem Gemeindegebiet unrechtmäßig ist.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Der Antrag sei begründet auf Grund der nicht hinreichend bestimmten Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplans. Zwar stelle die Gemeinde der Windkraft zusätzliche Flächen zur Verfügung, regle aber mit der textlichen Darstellung gerade diejenigen Schritte, welche für die erstmalige oder erneute Ausschlussplanung erforderlich sei. Weiter sei der Flächennutzungsplan nicht hinreichend bekanntgemacht gem. § 6 Abs. 5 S. 1 BauGB,  es erfolgte keine Überprüfung ob und ggf. wie sich die Sondergebiete in das "neue" Planungskonzept einfügen und zudem bedürfe das Planungskonzept eine insgesamt neue Gesamtabwägung.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

12 KN 64/17

Gesetzesbezug