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Nutzungskonkurrenz zwischen Windkraftanlagenbetreibern

Leitsätze: Es gibt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausnutzung der Windenergie, das ein Betreiber einer Windkraftanlage, die sich im Nachlauf zu einer anderen Windkraftanlage befindet, dem Betreiber einer vorgelagerten Windkraftanlage entgegenhalten könnte. Betreiber können untereinander aber beanspruchen, dass eine Windkraftanlage durch die von der anderen Windkraftanlage verursachten Turbulenzen nicht in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt wird. Die Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung und über die Vorprüfung vermitteln im Regelfall keinen Drittschutz. Gleiches gilt für die Vorschriften über die Veränderungssperre.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
6 K 419/07
Gesetzesbezug
Fundstelle
NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) 2008, 346-348