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VG Ansbach: Leitung einer Biogasanlage zu Satelliten BHKW ist Energieanlage iSd § 49 Abs. 5 EnWG, kein Sachverständigengutachten nötig

Sachverhalt: Es wird beabsichtigt, zwischen einer Biogasanlage und einem Blockheizkraftwerk eine Verbindungsleitung von 900 Metern Länge zu bauen. Die Energieaufsichtsbehörde verlangt als Genehmigungsvoraussetzung ein Sachverständigengutachten.

Ergebnis: Das Sachverständigengutachten kann nicht verlangt werden.

Begründung: Die Verbindungsleitung stelle eine Energieanlage im Sinne des § 49 Absatz 5 EnWG dar, da sie der Fortleitung von Gas zum Zwekce der Versorgung eines Blockheizkraftwerkes diene. Daher dürfe die Energieaufsichtsbehörde grundsätzlich Auskünfte anfordern, um die Einhaltung technischer Anforderungen sicherzustellen. Von diesen Auskünften sei es aber die Erstellung eines teuren und aufwändigen Sachverständigengutachtens nicht erfasst.

Bemerkungen

Anmerkung von Schulte-Middelich in ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 1/2011, 89 - 90

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

AN 19 S 09.01860

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang