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OLG Stuttgart: Zum Nachweis der Modernisierungsmaßnahmen, die zur Erhöhung des Leistungsvermögens einer Wasserkraftanlage führen

Sachverhalt: Der Betreiber einer Wasserkraftanlage möchte den Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung gemäß § 23 EEG 2012 geltend machen. Zwischen den Parteien ist streitig, ob durch Modernisierungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers erhöht wurde. Der Anlagenbetreiber legte als Nachweis hierfür ein Gutachten eines Sachverständigen vor, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung bestätigt wurde. Die zuständige Wasserbehörde ließ die Zweimonatsfrist des § 23 Absatz 4 EEG 2012 verstreichen, womit eine Bestätigungsfiktion eintrat. Zur Frage, ob dieses Gutachten als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung ausreicht.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Das Gutachten sei durch Eintreten der Bestätigungsfiktion im Ergebnis bindend. Ein unbeschränkte Nachprüfungrecht des Gutachtens durch den Netzbetreiber bestehe nicht. Das Gutachten weise auch keine offensichtlichen Unrichtigkeiten auf, die ein Nachprüfungsrecht des Netzbetreibers entstehen lassen könnten.

 

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

5 U 155/14

Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Heilbronn, Urt. v. 15.10.2014 - 1 O 33/14