Direkt zum Inhalt

Wann sind PV-Anlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“?

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist).

Bemerkungen

Beachte BGH, Urt. v. 29.10.2008 - VIII ZR 313/07 (http://www.clearingstelle-eeg.de/node/486).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

9 O 1510/06

Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2007, 136-138 mit Anmerkungen von Kermel und Günther