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Wie ermittelt sich die installierte Leistung bei Wasserkraftanlagen?

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

Die installierte Leistung bleibt in der Regel konstant, wenn keine Änderungen an der Wasserkraftanlage oder andere Maßnahmen vorgenommen werden, die die installierte Leistung beeinflussen. Eine Veränderung der installierten Leistung setzt regelmäßig voraus, dass von der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber entsprechende technisch-bauliche Maßnahmen durchgeführt werden (z.B. Austausch des Maschinensatzes oder deren Komponenten, Erhöhung der Fallhöhe). Insbesondere wirken sich witterungsbedingte Einflüsse nicht auf die zu ermittelnde installierte Leistung aus.

Näheres können Sie in dem Votum 2016/44 sowie in dem Hinweis 2012/24 der Clearingstelle EEG|KWKG nachlesen.

 

 

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