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Suche in EEG 2017 § 83

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Rechtsprechung– 3 O 934/21
Aktenzeichen: 3 O 934/21

Sachverhalt: Der Netzbetreiber erteilte der Anlagenbetreiberin die Einspeisezusage für eine PV-Anlage. Die Anlage stand technisch einsatzfähig vor Ort, der Netzbetreiber verweigerte jedoch den Netzanschluss, denn es bestehe Unklarheit über die Identität der Anlagenbetreiberin. Die Anlagenbetreiberin hielt diesen Grund für fadenscheinig und begehrte vor Gericht den vorläufigen Anschluss ihrer Solaranlage, woraufhin der Netzbetreiber die Anlage anschloss.

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Rechtsprechung– 13 U 4/19
Aktenzeichen: 13 U 4/19

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 83

Der Autor befasst sich mit dem Eilrechtsschutz nach § 83 EEG 2017.

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