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Suche in EEG 2014 §§ 52, 53

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Häufige Rechtsfrage Nr.

A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)

1) Biogasanlagen

Für Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen.

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