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Suche in EEG 2009 § 30

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Aufsatz
Zur effektiven Ausbeute des Windaufkommens müssen die vorhandenen Windenergieanlagen durch höhere ersetzt werden, dieses Argument ist zunehmend von Befürwortern der Windstromproduktion zu hören. Diesem Argument tritt, mit der Einschätzung, ein wirtschaftlicher Betrieb sei auch im Binnenland schon ab einer Anlagenhöhe von 75m möglich, das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen. Damit kommt das OVG den Planungsträgern entgegen, die die Höhenbegrenzung einsetzen, um missliebige Anlagen abzuwehren.
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