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Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert u. a. durch Artikel 1 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und durch Artikel 2 das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG). Das Gesetz wurde am 8. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

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Datum
Urheber
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2024 I Nr. 32

Fundstelle (konsolidierte Fassung)