Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert u. a. durch Artikel 1 das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und durch Artikel 2 das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG). Das Gesetz wurde am 8. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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