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Empfehlung 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen

Nach Durchführung einer Vorab-Konsultation, hat die Clearingstelle EEG|KWKG am 21. September 2022 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen“ beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen durch die registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände lief bis zum 24. Oktober 2022.

Zuvor hatte die Clearingstelle am 6. Juli 2022 die Durchführung einer Vorab-Konsultation zu tatsächlichen Fragen im Hinblick auf das geplante Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII - Kostentragung beim Netzanschluss beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Vorab-Konsultation endete am 25. August 2022.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Datei) bereitgestellten Dokumente. 

Bemerkungen

Gemäß § 81 Abs. 2 EEG 2023 hat die Clearingstelle die BNetzA um eine ergänzende Stellungnahme zu ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober 2022 gebeten. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2022/22-VIII

Gesetzesbezug