Der Autor stellt in seinem Beitrag beispielhaft einen Anlagenbetreiber vor, der die Eigenverbrauchsregelung des § 33 Abs. 2 EEG 2009 (Eigenverbrauch) in Anspruch nimmt. Dabei geht er auf dessen spezifische Erfahrungen u.a. hinsichtlich der messtechnischen Erfassung und den Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenverbrauchanteils ein.