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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 Megawatt abgegeben. Sieben Gebote im Umfang von 29 Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 488 Gebote im Umfang von 503 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 271 Gebote mit einem Gebotsumfang von 302 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 300 Megawatt  und war damit erstmals seit Einführung der Biomasseausschreibungen deutlich überzeichnet. Für Biomethananlagen wurden hingegen keine Gebote eingereicht.

In der Gebotsrunde fanden erstmals die Regelungen für die Südregion Anwendung, wonach für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion bevorzugt bezuschlagt werden. Zudem hatte die Bundesnetzagentur zuvor den Höchstwert für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen auf 19,83 ct/kWh erhöht.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,92 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 19,49 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 13,60 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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