Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag das Votum 2019/26 der Clearingstelle EEG|KWKG. Das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung beantwortet die Frage, ob der Analgenbetreiber für den gesamten in seiner Biogasanlage erzeugten Strom Anspruch auf den KWK-Bonus nach EEG 2009 hat. Streitig war insbesondere, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).
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Beitrag im Biogas Journal 01/20 | 1 MB |