Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von regionalem und Grünstrom ein. Dabei untersuchen sie insbesondere, inwieweit das Angebot derartiger Stromprodukte durch die Einführung des Regionalnachweisregisters oder hinsichtlich des Wettbewerbsrechts rechtlich möglich sind. Hierbei befassen sie sich zunächst damit, was der Begriff "regional" im Zusammenhang mit der Stromlieferung sowohl im EEG als auch im Wettbewerbsrecht bedeutet und geben eine Einführung zum Regionalnachweisregister sowie zur Ausstellung und Verwendung von Regionalnachweisen. Anhand dieser rechtlichen Vorgaben bewerten sie unterschiedlich stark ausgeprägte Vermarktungsmodelle, wie einerseits das regionale Grünstromprodukt mit Regionalnachweisen sowie das "100%ige" Regionalstromprodukt oder das "100%ige" regionale Ökostromprodukt.