Der Autor stellt die abgemilderte Sanktion der Nichtregistrierung von EEG-Anlagen des § 52 Absatz 3 EEG 2017 vor. Dabei geht er auf die Anwendbarkeit des § 52 Absatz 3 EEG 2017 auf Bestandsanlagen und die Eigenschaft der Meldung nach § 71 Nummer 1 EEG 2017 ein. Er untersucht außerdem vertieft die Wirkungsweise von § 52 Absatz 3 EEG 2017.