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Meldung von PV-Anlagen nur noch über PV-Meldeportal der BNetzA

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Die Übermittlung des nunmehr nicht mehr zur Verfügung gestellten Meldeformulars per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang ist nicht mehr möglich.

Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen sind gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014, § 17 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2012, § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 verpflichtet, der BNetzA Standort und Leistung der Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach dem EEG verpflichtet.

Zugang und Informationen zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Internetpräsenz der BNetzA.

Das PV-Meldeportal kann nur von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, nicht aber von Dritten (Fachbetrieben, Dienstleistern etc.) genutzt werden, die PV-Anlagen im Auftrag für ihre Kunden melden wollen. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber können jedoch bei Bedarf vorab mit ihrem Fachbetrieb die an die Bundesnetzagentur zu meldenden Daten klären.

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