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Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Biogasanlage

Eine Biogasanlage ist im Sinne des § 3 Abs. 4 EEG 2000 bereits dann in Betrieb genommen, wenn die Anlage im Rahmen des Anfahrbetriebs unter Einsatz von konventionellem Gas erstmals Strom in das Netz des Netzbetreibers einspeist. Es ist nicht erforderlich, dass die Anlage ausschließlich aus Biogas gewonnenen Strom einspeist.

Bemerkungen

Abgedruckt in ZNER 2006, S. 279 - 280, mit Anmerkung von Loibl.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 O 1036/06