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Betreiber einer KWK-Anlage bei Stromliefervertrag

Leitsätze:

a) Im Falle des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG steht die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 4 KWKG geschuldete Vergütung demjenigen zu, der Betreiber der KWK-Anlage und zugleich in dem Liefervertrag Vertragspartner des den Strom beziehenden Energieversorgungsunternehmens ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 236/02, ZNER 2004, 178).
b) Zum Begriff des Anlagenbetreibers im vorgenannten Sinne.

Bemerkung:

Bitte beachten Sie, dass dieses Senatsurteil bezüglich der Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Vergütung nach § 3 Abs. 1 Halbs. 2, § 4 KWKG 2000 durch das Urteil des BGH v. 21.05.2008 - VIII ZR 90/06 aufgehoben wurde.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

 VIII ZR 356/03 

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

KG Berlin, LG Berlin