Direkt zum Inhalt

BFH: Auslegung des Anlagenbegriffs zu einer KWK-Anlage im Stromsteuerrecht

Leitsätze:

1. NV: Bei der funktionsbezogenen Auslegung des Anlagenbegriffs ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen (Festhalten an den Senatsurteilen jeweils vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, und VII R 42/08, BFHE 225, 476).

2. NV: Der Betrieb verschiedener Motorgeneratoren mit unterschiedlichen Energieerzeugnissen (im Streitfall Robiogas und Erdgas) steht der Annahme einer einzigen Anlage nicht entgegen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VII R 30/19

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

FG Hamburg, Urt. v. 21.08.2019 - 4 K 231/16