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Genehmigung einer Wasserkraftanlage und Naturschutzrecht

Leitsätze:
  1. Aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ergibt sich nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Zwingende Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts (hier: Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG) können der Errichtung und dem Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage entgegenstehen.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
8 ZB 06.879
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZfW (Zeitschrift für Wasserrecht) 2009, 45-49
Vorinstanz(en)
VG Regensburg, Urt. v. 06.03.2006 - RN 13 K 00.1000